Falls ihr auch mal in diese missliche Lage kommen sollt, ich hoffe es nicht! Denkt daran, es gibt eine Art Auffangeinrichtung! Nur sagt dir dass niemand! Weder IV, RAV oder Sozialamt! Eigentlich geht es darum, dass man sich für 20% "Gesundscheriben" kann und sich dann beim RAV anmelden. Man muss dann wohl auch alle Pflichten einhalten, erhält aber dann die maximale Rente!
Auch hat man als Erwerbsloser, Anspruch auf einen tieferen AHV Beitrag! Die Kinderzulagen, kann man direkt über den Kanton beziehen, man muss also nicht warten bis endlich mal einen AHV pflichtigen Lohn erhält und dann rückwirkend einfordern! Schlimm, dass keine Stelle es uns verraten wollte, erst dank meiner Frau, sind wir zu diesem dringend benötigtem Geld gekommen! Auch auf diesem Wege, danke Schatz, ohne Dich weiss ich nicht wie wir es schaffen könnten!
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